Häufig gestellte Fragen

  • Wo finde ich den Mitgliedsantrag?
    • Auf der Homepage unter Downloads könnt ihr immer die aktuellste Version des Mitgliedsantrags finden.

  • Muss ich für jedes Familienmitglied einen Antrag ausfüllen?
    • Ja, für jedes Familienmitglied, egal welchen Alters, ein eigener Antrag.

  • Wer nimmt meinen Mitgliedsantrag entgegen?
    • Entgegennahme durch jeden in der Vorstandschaft oder durch einen Narrenrat. Diese geben es zur Weiterbearbeitung.

  • Wo kann ich meinen Mitgliedsantrag „einwerfen“ oder abgeben?
    • Per Post: Urviecherzunft Bad Dürrheim e.V., Postfach 1438, 78068 Bad Dürrheim
    • Persönlich: An Narrenrat oder Vorstand

  • Wann ist die Abgabefrist für einen Mitgliedsantrag, um bei der nächsten Fasnet aktiv teilnehmen zu können?
    • Abgabefrist zur Berücksichtigung für die kommende Fasnet ist die Generalversammlung. Anträge, die nach der Generalversammlung eingehen, gelten für die übernächste Fasnet. (Beispiel: Eingang Antrag Generalversammlung Jahr 1. Gilt für die kommende Fasnet in Jahr 2 somit als Probejahr. Kommt der Antrag nach der Generalversammlung von Jahr 1, gilt das Probejahr erst in Jahr 3.)

  • Welche erste Veranstaltung ist wichtig und sollte ich als Neumitglied besuchen?
    • Als Neumitglied solltest Du die Generalversammlung mit Deinem Paten gemeinsam besuchen, da Du Dich hier kurz vorstellen sollst.
    • Als Tipp: Es sollten so viele Veranstaltungen wie möglich besucht werden. Dadurch können Netzwerke geschaffen werden und Narrenfreundschaften entstehen.

  • Was muss ich tun, wenn ich mich an der Generalversammlung nicht vorstellen kann?
    • Du meldest Dich selbstständig via E-Mail an mitglieder@urviecher.de bei der Generalversammlung ab. Danach erhältst Du einen Nachholtermin für die Vorstellung bei der nächsten Vorstandssitzung.

  • Kleiner Tipp: Newsletter abonnieren und in der WhatsApp Gruppe anmelden, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
    • Einen Paten kann sich jeder selber in seinem Freundes- oder Bekanntenkreis suchen.
  • Wichtig: Ohne Paten keine Mitgliedschaft
  • Ab welchem Alter kann ich Pate sein?
    • Ab 18 Jahre

  • Kann jeder Pate sein?
    • Nein. Pate kann nur sein, wer mindestens 5 Jahre aktives Mitglied der Urviecher ist.

  • Wie viele Neumitglieder darf ich betreuen?
    • Noch wurden hier keine Grenzen gesetzt. Allerdings sollte ein Pate nur so viele Neumitglieder annehmen, wie er/sie auch betreuen kann.

  • Wie lange bin ich Pate?
    • Während des Probejahres auf jeden Fall sehr intensiv. In dieser Zeit trägst Du dafür Sorge, dass Dein Patenkind alle Informationen erhält, welche nötig sind, um ein Urviech zu sein. Die Patenschaft im klassischen Sinne erlischt nur beim Austritt, das Patenkind sollte sich immer an Dich wenden können.

  • Was sind meine Aufgaben als Pate?
    • Antrag unterschreiben.
    • Mitglied erklären, was es bedeutet, den Neumitgliederpass zu befüllen.
    • Hilfestellung beim Netzwerken.
    • Dafür Sorge tragen, dass das Neumitglied ein Häs hat und wenn es Hilfe braucht, diese zu vermitteln.
    • Dem Mitglied erklären, dass Arbeitsdienste wichtig sind und der Verein ohne diese nicht bestehen kann.
    • Das Verhalten an einem Umzug erklären (Oberurviech zuhören, wo muss gelaufen werden, was bedeutet absperren, was bedeutet der Pfiff beim Karbatsche schlagen, etc.).
    • Über Häs aufklären (schwarze Schuhe, schwarze Handschuhe, Halstuch).
    • Dafür sorgen, dass das Patenkind den Newsletter abonniert.

  • Werde ich als Pate geprüft?
    • Es wird lediglich geprüft, ob Du selbst bereits fünf Jahre Mitglied bist.
  • Wann bekomme ich den Neumitgliederpass?
    • Den erhältst Du, nachdem Du Dich bei der Generalversammlung vorgestellt hast (alternativ beim Nachholtermin).

  • Wieviele Dienste muss ich machen?
    • 3 Arbeitsdienste
    • 2 Umzugsbegleitungen

  • Was passiert, wenn ich die geforderten Dienste nicht bis zur nächsten Fasnet absolviert habe?
    • Du läufst ein weiteres Jahr Probe und erhältst in diesem Jahr noch keine Schemme.

  • Welche Dienste kann ich als Mitglied machen:
    • Unter 14 Jahren
      • Keine Dienste notwendig

    • Ab 14 – 16 Jahren?
      • Unterstützung beim Basteln, Dekorieren
      • Wanne ziehen
      • Teller und Gläser abräumen
      • Spüldienst

    • Ab 16:
      • Ausschank von Getränken (kein Hartalkohol)
      • Bedienen
      • Auf- oder Abbau (nicht nach 00:00 Uhr)

    • Ab 18:
      • Alle publizierten Dienste sind möglich.


  • Wann ist jeweils der Stichtag für die kommende Saison?
    • Z.B.: Mitglied wird nach dem Häsabstauben erst 14 oder 18 Jahre: Alles gilt ab dem Tag des Älterwerdens. Heißt wird jemand bspw. am Schmotzigen 18 Jahre alt, kann bereits ein Dienst absolviert werden und sich auch bereits davor dafür eingetragen werden.

  • Wem gebe ich meinen ausgefüllten Ausweis?
    • Diesen gibst Du bei der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr bei einem Narrenrat oder Vorstand ab.

  • Bis wann soll der Ausweis ausgefüllt abgegeben sein?
    • Der gefüllte Ausweis wird bei der nächstfolgenden Generalversammlung abgegeben.
  • Wann kann ich kündigen?
    • Eine Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt immer zum 31.12. des aktuellen Jahres. Bis dahin werden Mitgliedsbeiträge abgebucht.

  • Was muss ich bei einer Kündigung beachten
    • Nach einer Kündigung muss die Häsnummer selbstständig zurückgegeben werden (persönlich, via Post oder Einwurf Postfach).
  • Was ist, wenn ich umziehe?

  • Was ist, wenn sich meine Bankdaten ändern?

  • Was passiert, wenn sich meine E-Mail-Adresse ändert?
    • Melde Dich bitte mit der neuen Mailadresse beim Newsletter an. Wir können Dich nicht automatisch umziehen.
  • Wie ist die allgemeine Kleiderordnung?
    • Schwarze Handschuhe
    • Schwarze Schuhe
    • Jacke und Hose jeweils mit schwarzen Filzfransen benäht
    • Urviecher Schemme
    • Keine Knicklichter oder Ähnliches in den Schemmen

  • Wo bekomme ich den Filzstoff her?
    • Schneiderei, online Handel, Stoffmarkt

  • Was verwende ich als Trägermaterial für das Filz?
    • Grundsätzlich empfiehlt sich ein schwarzer Untergrund, wie bspw. ein schwarzer „Blaumann“ oder eine schwarze Jeans mit schwarzer Softshell Jacke.

  • Welche Halstuchfarbe sollte getragen werden?
    • Rot oder schwarz

  • Darf ich im Häs weggehen, auch wenn die Urviecher nicht offiziell an der Veranstaltung teilnehmen?
    • Ja, darfst Du. Aber ohne Schemme, nur im Häs.

  • Wo kann ich mir ein Schneidebrett ausleihen?
    • Schneidebretter können über die Kleiderkammer Gruppe in der Community angefragt werden.

  • Darf ich eine Tasche beim Umzug tragen?
    • Ja, schwarz ohne Logo. Alternativ kann eine über den Verein erworben werden.

  • Wo sollte die Laufnummer angenäht sein?
    • Diese ist stets auf der linken Brustseite am Häs.

  • Ab wann gibt es eine Laufnummer?
    • Ab 14 Jahren

  • Darf ich mein Laufbändle am Häs anbringen, und wenn ja wo?
    • An der Schemme oder bei der Laufnummer.
  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um als Neumitglied eine Schemme zu bekommen?
    • Voller Neumitgliederausweis

  • Wann kann ich eine Schemme käuflich erwerben?
    • Die Verkaufstage werden über den Newsletter, via Community oder persönlich per Mail publiziert. Zumeist Ende Dezember vor Weihnachten.

  • Wo kann ich eine Schemme bestellen?
    • Diese wird über die Urviecher ausgegeben und automatisch mitbestellt, sobald du deinen Antrag abgibst.

  • Darf ich im ersten Jahr meiner Mitgliedschaft schon mit Schemme laufen?
    • Unter 14 Jahren: Ja
    • Über 14 Jahren: Nein

  • Darf ich auch privat eine Schemme käuflich erwerben?
    • Ja. Allerdings ist es wichtig, dies via mitglieder@urviecher.de zu kommunizieren. Die Schemme darf nur getragen werden, wenn das Probejahr erfolgreich bestanden wurde.
  • Wie kann ich mich rund um das Thema Karbatsche informieren?

  • Wer sagt, wer an einem Umzug mit der Karbatsche peitschen darf?
    • Das Oberurviech gibt dies beim Umzug an.

  • Ich möchte eine Fahne erwerben?

  • Ich möchte einen Stachi erwerben?
    • Diesen erhältst Du bspw. über die ZG oder überall, wo es Fasnetbedarf frei verkäuflich gibt.

  • Wo erhalte ich einen Aufnäher für meinen Stachi?

  • Darf ich beim Umzug auch im Stachi gehen?
    • Nur in Ausnahmefällen, die mit der Vorstandschaft kommuniziert worden sind, ansonsten gilt beim Umzug Häspflicht.
  • Wann ist Häsabstauben?
    • Immer am 6. Januar (Dreikönig)

  • Wo findet das Häsabstauben statt?
    • Im Haus des Gastes in Bad Dürrheim

  • Was wird geprüft beim Häsabstauben?
    • Vollständigkeit des Häses
    • Unversehrtheit des Häses
    • Unversehrtheit der Schemme

  • Müssen alle Familienmitglieder beim Häsabstauben anwesend sein?
    • Nein. Nicht alle Mitglieder müssen da sein. Allerdings muss jedes Mitglied, welches eine Laufnummer möchte, dafür Sorge tragen, dass das Häs kontrolliert wird.

  • Bei wem bekomme ich meine Laufnummer?
    • Diese bekommst Du beim Abstauben nach erfolgreicher Kontrolle zugewiesen.

  • Bekommt man beim Häsabstauben den Laufbändel für die Saison?
    • Ja, nach erfolgreicher Kontrolle des Häses und dem Eintragen in die Arbeitslisten.

  • Ich kann am Häsabstauben nicht teilnehmen, wer darf mich vertreten?
    • Du darfst jeden schicken, den Du möchtest. Hauptsache Du gibst Dein Häs und Deine Schemme zur Kontrolle ab und dein/e Vertreter/in trägt dich in die Arbeitsliste ein.
  • Wie bekomme ich mit, wenn Helfer / Dienste gesucht werden?
    • Die Arbeitslisten hängen jedes Jahr für das ganze Jahr bereits beim Häsabstauben aus. Hier wird sich auch eingetragen.
    • Arbeitsdienste, die unter dem Jahr benötigt werden, werden immer via Whatsapp Community, Newsletter und Social Media kommuniziert.

  • Werden Dienste ab 14 Jahren gekennzeichnet?
    • Nein, da kein Dienst unter 14 notwendig ist.

  • Wer muss, wie viele Dienste in einer Saison erbringen?
    • Jeder mindestens einen, gerne mehr. Helfer sind gerne gesehen.

  • An wen wende ich mich, wenn ich den Dienst nicht antreten kann?

  • Weitere Regelungen bzgl. Dienstausfall:
    • Abmelden, wenn du ausfällst.
    • Selbstständig für Ersatz sorgen.
    • Wer wiederholt fehlt, wird von der Vorstandschaft kontaktiert.
    • Wer wiederholt fehlt, wird in die nächste Vorstandssitzung geladen.
  • Wie kann ich Karten für die Busfahrten kaufen?
    • Karten für den Bus können bei der Generalversammlung gekauft werden.

  • Was passiert, wenn ich meine Busfahrkarte nicht nutzen kann?
    • Solltest du an einer Busausfahrt nicht teilnehmen können, kannst du die Karte selbstständig an ein anderes Mitglied verkaufen.
  • Aufstellung: Fahne, (Musik), Vorstand, Scheesenwagen, Kinder unter 14 Jahren, Wagen, Hästräger mit Strohwannen, Wäggelewieber als Abschluss.

  • Änderungen vor Ort durch das Oberurviech jederzeit möglich.

  • Mitnahme beim Umzug erlaubt: Karbatsche, Suubloter, Viehmarker, Süßigkeiten für Kinder.

  • Wenn ich mit Kind mitlaufe, kann ich vom Verein einen Scheesenwagen ausleihen. Kinderwägen dürfen nur im Urviecher Look mitgenommen werden. Eltern sollten beim Kinderwagen schieben eine Schemme tragen. Kinder im Kinderwagen tragen ein Häs.

  • Großer Leiterwagen zum Reinsitzen für Kinder am Fasnet Mentig: Eintragung am 06.01. zum Begleiten des Leiterwagens. Nur wenn die Eltern mitlaufen und ihn ziehen, ist es möglich, den Wagen am Umzug mitzunehmen.
  • Wann kann ich eine Karte erwerben?
    • Der Vorverkauf ist 1-2 Wochen vor dem Ball. Das Datum wird via Newsletter und Social Media publiziert.

  • Kann ich Karten reservieren lassen?
    • Wie und wann Ihr Karten reservieren könnt, erfahrt Ihr rechtzeitig via Newsletter, Community oder über Social Media.

  • Ich habe eine Karte und somit auch einen Sitzplatz?
    • Wenn Du eine Karte für das Programm kaufst, hast Du automatisch einen Sitzplatz an einem bestimmten Tisch. Der Platz selbst ist am Tisch jedoch nicht zugewiesen.

  • Ich bin Akteur beim Urviecherball, muss ich dennoch eine Karte erwerben?
    • Um reinzukommen nicht. Wenn Du einen Sitzplatz möchtest, dann ja.

  • Müssen auch Kinder eine Karte erwerben?
    • Ja, wenn sie einen Sitzplatz wollen.

  • Wenn ich am Urviecherball Dienst habe, muss ich eine Karte erwerben?
    • Wenn Du einen Sitzplatz möchtest, dann ja.

  • Ich möchte mich am Urviecherball beteiligen, was kann ich tun?
  • Generalversammlung
  • Kilbig
  • Nikolaus
  • Kappenabend
  • Häsabstauben
  • Urviecherball
  • Schülerbefreiung
  • Kinderumzug BD
  • Heischen
  • Umzug Rosenmontag BD
  • Heringsessen
  • Jugendausflug

Kommentare sind geschlossen.